Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

  1. (1)  Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Leistungen von der Medienagentur Levin GbR Berner Str. 28b 27809 Lemwerder (nachfolgend auch Medienagentur Levin GbR) die für Unternehmen getätigt werden. Unternehmenskunden in diesem Sinne sind Unternehmer mit Geschäftssitz und Lieferadresse in der Bundesrepublik Deutschland, in Österreich oder in der Schweiz, soweit die von Ihnen bestellten Waren ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, ebenso Vereine, die einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhalten.
  2. (2)  Auch wenn beim künftigen Abschluss gleichartiger Verträge auf die AGB nicht nochmals hingewiesen wird, gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer bei Abgabe der Erklärung des Auftraggebers unter https://medienagentur-levin.de/agb abrufbaren Fassung, es sei denn, die Vertragspartner vereinbaren schriftlich etwas anderes.
  3. (3)  In Ergänzung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften insbesondere des BGB.

§ 2 Vertragsabschluss

  1. (1)  Ein Vertrag zwischen Medienagentur Levin GbR und dem Auftraggeber kommt durch Angebot und Annahme zustande.
  2. (2)  Bezüglich der Leistungen ins besondere in den Bereichen Onlineshops, Webseiten und Online- Marketing, Hosting, Performance-Optimierung, Google Ads- Strategie, -Verwaltung, Optimierung und -Gestaltung, Supportaufträge außerhalb der WordPress Wartungspakete (zusammengefasst im Folgenden Individualleistungen) erstellt Medienagentur Levin GbR auf eine unverbindliche Anfrage des Auftraggebers ein Angebot, welches dann durch Erklärung des Auftraggebers angenommen wird. Die Individualleistungen werden jeweils in den entsprechenden Angeboten konkretisieret. Im Rahmen von
    1. Supportaufträgen außerhalb der Wartungspakete bedarf die Annahme durch den Auftraggeber der Textform gemäß § 126b BGB;
    2. Webseiten und Online-Marketing, Hosting, Performance-Optimierung, Google Ads- Strategie, -Verwaltung, Optimierung und -Gestaltung bedarf die Annahme durch den Auftraggeber der Schriftform gemäß § 126 BGB, wobei dieses Formerfordernis nach Absprache durch die elektronische Form gemäß § 126a BGB ersetzt werden kann.
  3. (3)  Bezüglich der WordPress Wartungspakete ist der Abschluss des Buchungsprozesses im Bestellformular mit vorheriger Auswahl der Leistungen und Betätigung im Warenkorb durch den Auftraggeber mit Klicken des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“ auf der Homepage als das Angebot zum Vertragsabschluss anzusehen, welches durch Medienagentur Levin GbR durch Auftragsannahme per E-Mail annimmt. Das Angebot des Auftraggebers ist 5 Tage ab Absendung durch Klicken des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“ für ihn bindend. Erklärt Medienagentur Levin GbR nach diesen 5 Tagen die Annahme, gilt diese Erklärung als neues Angebot, welches der Auftraggeber annehmen kann.
  4. (4)  Die Angebote von Medienagentur Levin GbR werden in der Regel per E-Mail versendet, sie bedürfen keiner speziellen Form.

(5) Sämtliche Inhalte und Leistungsbeschreibungen insbesondere auch die drei verschiedenen Wartungspakete auf der Homepage https://medienagentur-levin.de sind freibleibend und stellen lediglich eine invitatio ad offerendum dar.

§ 3 Preise

  1. (1)  Alle Preise sind Nettopreise, zu denen die gesetzliche Umsatzsteuer hinzuzurechnen ist, es sei denn Medienagentur Levin GbR ist noch  Kleinunternehmer.
  2. (2)  Es gelten jeweils die Beträge des individuellen Angebots oder im Rahmen der Wartungspakete
    der Betrag, der jeweils zum Zeitpunkt der verbindlichen Bestellung ausgewiesen ist.

§ 4 Leistungen und Leistungszeit

  1. (1)  Bezüglich der Leistungen in den Bereichen der Individualleistungen ergibt sich der
    Leistungsgegenstand aus dem entsprechenden Angebot von Maike Levin.
  2. (2)  Es stehen dem Auftraggeber aktuell [Stand April 2024] drei verschieden WordPress
    Wartungspakete zur Auswahl.
    1. WordPress Wartungspaket Basic
    2. WordPress Wartungspaket Business
    3. WordPress Wartungspaket Professionell
    4. Der Leistungsumfang der Wartungspakete ergibt sich aus der jeweils aktuell gültigen
      Beschreibung auf der Homepage abrufbar unter https://medienagentur-levin.de. Medienagentur Levin GbR ist berechtigt das Leistungsangebot für die Zukunft zu verbessern oder anzupassen. Der Auftragnehmer wird mindesten einen Monat vor der Änderung des Leistungsangebots der Wartungspakete informiert. Der Kunde hat in diesen Fällen ein außerordentliches Kündigungsrecht, welches innerhalb eines Monats nach Information über die anstehende Verbesserung oder Anpassung des Leistungsangebots in Textform auszuüben ist.
    5. Sofern das in den WordPress Paketen Business und Professionell enthaltene Support- Kontingent für Bugfixing und kleinere Anpassungen der WordPress-Homepage ausgeschöpft ist, besteht die Möglichkeit durch gesonderte Beauftragung den Support zu erweitern. Die Abrechnung dieser Leistungen erfolgt nach Zeitaufwand mit individuell vereinbartem Stundensatz.
    6. Nicht in den WordPress Wartungspaketen enthalten sind Grafik- und Programmierarbeiten. Bei Bedarf können diese gesondert in Auftrag gegeben werden. Es gelten dann die Regelungen für Individualleistungen.
  3. (3)  Die WordPress Wartungspakte haben eine Mindestlaufzeit von 6 Monaten ab verbindlicher Buchung (§ 2 Abs. 3 dieser AGB). Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann eine Kündigung mit einer Kündigungsfrist von einem Monat erfolgen (§ 9). Sofern das gebuchte WordPress Wartungspaket nicht mit einer Kündigungsfrist von einem Monat gekündigt wird, verlängert sich der Vertrag automatisch um sechs Monate.
  4. (4)  Im Rahmen von individuellen Vereinbarungen kann von § 4 Abs. 3 abgewichen werden.

§ 5 Zahlung
(1) Medienagentur Levin GbR stellt monatlich eine Rechnung mit entsprechenden Rechnungsbeträgen aus, die bis zum 3. Werktat auf das angegebene Konto in der Rechnung von Medienagentur Levin GbR zu überweisen sind.

§ 6 Zahlungsverzug

Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so ist Medienagentur Levin GbR berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem von der Deutschen Bundesbank für den Zeitpunkt der Bestellung bekannt gegebenen Basiszinssatz p.a. zu fordern. Falls Medienagentur Levin GbR ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist Medienagentur Levin GbR berechtigt, diesen geltend zu machen.

§ 7 Aufrechnung

Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von Medienagentur Levin GbR unbestritten sind.

§ 8 Zurückbehaltungsrecht

Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Auftraggeber nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 9 Kündigung der WordPress Wartungspakete

  1. (1)  Die WordPress Wartungspakete können mit einer Frist von einem Monat jeweils zum Ende der (ggf. verlängerten) Vertragslaufzeit ordentlich gekündigt werden.
  2. (2)  Es wird auf § 4 Abs. 2 lit. d dieser AGB hingewiesen.
  3. (3)  Die Kündigung bedarf der Textform nach § 126b BGB und kann beispielsweise per E-Mail
    erfolgen.
  4. (4)  Das Recht auf außerordentliche Kündigung bleibt unbenommen.

§ 10 Mängelgewährleistung

  1. (1)  Sofern die Leistungen der Medienagentur Levin GbR im Rahmen von Werkverträgen erbracht werden, gelten die nachfolgenden Regelungen in Bezug auf die Mängelgewährleistung.
  2. (2)  Das Werk hat bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit und eignet sich für die vertraglich vorausgesetzte, bei fehlender Vereinbarung für die gewöhnliche Verwendung. Es genügt dem Kriterium praktischer Tauglichkeit. Eine Funktionsbeeinträchtigung des Werks (z.B. der Homepage), die aus Hardwaremängeln, Umgebungsbedingungen, Fehlbedienung o. ä. in der Sphäre des Aufraggebers resultiert, ist kein Mangel. Eine unerhebliche Minderung der Qualität bleibt unberücksichtigt.
  3. (3)  Bei Sachmängeln kann Medienagentur Levin GbR zunächst nacherfüllen. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl der Medienagentur Levin GbR durch Beseitigung des Mangels, durch Lieferung eines mangelfreien Werkes oder dadurch, dass Medienagentur Levin GbR Möglichkeiten aufzeigt, die Auswirkungen des Mangels zu vermeiden. Wegen eines Mangels sind zumindest drei Nachbesserungsversuche hinzunehmen. Eine gleichwertige neue Werksversion oder die gleichwertige Version ohne den Fehler ist vom Auftraggeber zu übernehmen, wenn dies für ihn zumutbar ist.
  4. (4)  Der Auftraggeber unterstützt Medienagentur Levin GbR bei der Fehleranalyse und Mängelbeseitigung, indem er insbesondere auftretende Probleme konkret beschreibt, Medienagentur Levin GbR umfassend informiert und ihr die für die Mangelbeseitigung erforderliche Zeit und Gelegenheit gewährt.

§ 11 Haftung

  1. (1) Medienagentur Levin GbR leistet Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund (z.B. aus rechtsgeschäftlichen und rechtsgeschäftsähnlichen Schuld- verhältnissen, Sach- und Rechtsmängeln, Pflichtverletzung und unerlaubter Handlung), nur in folgendem Umfang:
    1. Die Haftung bei Vorsatz, Arglist und aus Garantie, wobei Medienagentur Levin GbR grundsätzlich keine Garantien gibt (vgl. § 11 Abs. 3), ist unbeschränkt.
    2. Bei grober Fahrlässigkeit haftet Medienagentur Levin GbR in Höhe des typischen und bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schadens.
    3. Bei einfach fahrlässiger Verletzung einer Kardinalpflicht (Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet) haftet Medienagentur Levin GbR in Höhe des typischen und bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schadens, höchstens jedoch mit 50% des Netto-Betrags des relevanten Projektes und mit maximal EUR 5.000 EUR für alle Schadensfälle aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag insgesamt.
  2. (2) Medienagentur Levin GbR bleibt der Einwand des Mitverschuldens offen.
  3. (3) Medienagentur Levin GbR übernimmt keine Garantien.
  4. (4)  Bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und bei Ansprüchen aus dem
    Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Regelungen ohne Beschränkungen.

§ 12 Verjährung

(1) DieVerjährungsfristbeträgt

a.

b. c.

bei Sachmängeln für Ansprüche auf Rückzahlung aus Rücktritt oder Minderung ein Jahr ab Ablieferung, jedoch für ordnungsgemäß gerügte Mängel nicht weniger als drei Monate ab Abgabe der wirksamen Rücktritts- oder Minderungserklärung;

bei anderen Ansprüchen aus Sachmängeln ein Jahr;
bei nicht auf Sach- oder Rechtsmängeln beruhenden Ansprüchen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen zwei Jahre; die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Besteller von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen musste.

(2) Die Verjährung tritt spätestens mit Ablauf der in § 199 BGB bestimmten Höchstfristen ein. Bei Schadens- und Aufwendungsersatz aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Garantie, Arglist und in den in § 11 Abs. 3 genannten Fällen gilt Abs. 1 nicht.

§ 13 Anwendbares Recht

Der zwischen dem Auftraggeber und Medienagentur Levin GbR abgeschlossene Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter ausdrücklichem Ausschluss des UN- Kaufrechts.

§ 14 Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung zwischen Auftraggeber und Medienagentur Levin GbR bei Geschäftsbeziehungen mit Kaufleuten ist Brake.

§ 15 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame oder nichtige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Dasselbe gilt im Fall einer Lücke.

Stand: 22.04.2024